Moldau: neue Verordnung zur dualen Berufsbildung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der Republik Moldau beglückwünscht ihre Partner anlässlich der Verabschiedung einer Verordnung bezüglich der Organisation und Durchführung der dualen Berufsbildung, die am 11. Januar 2018 mit einem Regierungsbeschluss besiegelt wurde. Die Verordnung bietet einen kohärenten normativen Rahmen und ermutigt somit die Unternehmen sich an dem Prozess zu beteiligen, der es wiederum ermöglicht, junge Menschen mit den auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen beruflichen Kompetenzen auszustatten.

Eine beträchtliche Anzahl von Stakeholdern (Vertretern von Fachministerien, Wirtschaftsverbänden, einzelnen Unternehmen, technischen Berufsausbildungsanbietern), die in einer speziellen Arbeitsgruppe zusammenkamen, trug zur Erreichung dieses Ziels bei und nahm an den zahlreichen Verhandlungen, Diskussionen und Arbeitssitzungen während einer Periode von mehr als einem Jahr teil. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe wurde durch das von der GIZ im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit umgesetzte Projekt „Strukturreform in der beruflichen Bildung (VET)“ unterstützt.

Die genannte Verordnung bietet einen modernisierten Rechtsrahmen für die duale Berufsbildung gemäß europäischen Standards. Es werden darin die für die duale Berufsausbildung maßgeblichen Elemente sowie die von den Auszubildenden für die theoretische und praktische Ausbildung aufzuwendende Zeit festgelegt. Gleichzeitig werden die Rechte und Pflichten der Ausbildungsunternehmen sowie der technischen Berufsbildungsanbieter, d.h. der betrieblichen Ausbilder und Lehrkräfte in den Berufsschulen sowie die (Rechte und Pflichten) der Auszubildenden definiert.

Zum ersten Mal wird im Rahmen der praktischen Ausbildung der Begriff „Lehrlingsgehalt“ als Vergütung der Lehrlingsarbeit im Ausbildungsbetrieb eingeführt. Außerdem werden die Zuständigkeiten der Industrie- und Handelskammer (CCI), die die Interessen der Ausbildungsunternehmen repräsentiert, definiert. Die CCI wird die „zuständige Stelle“ bei der Umsetzung der dualen Bildungsprogramme in der Republik Moldau sein.

Die duale berufliche Aus- und Weiterbildung ist eine alternative Form der Berufsbildung, die die gleichzeitige Ausbildung in einer Berufsschule bzw. einem Kompetenzzentrum sowie innerhalb eines Ausbildungsunternehmens beinhaltet. Der Anteil der praktischen Ausbildung beträgt etwa 70% und die Absolventen der Ausbildung werden anschließend nach Möglichkeit in ihren Unternehmen eingesetzt.

Im Schuljahr 2017-2018 haben rund 50 Unternehmen in Zusammenarbeit mit etwa 20 technischen Berufsbildungsanbietern die Umsetzung dualer Programme initiiert, davon profitieren derzeit mehr als 600 Auszubildende.

Das Ministerium für Bildung, Kultur und Forschung der Republik Moldau hat die Aufgabe, diesen Prozess zu koordinieren. Das Ministerium leitete die Ausarbeitung der Verordnung ein, die Gegenstand einer breit angelegten öffentlichen Debatte war.

Published On: 31. Januar 2018Kategorien: Neuigkeiten